Nutzungsordnung

Nutzer

Nutzer des Geländeplatzes ist jede Person, die den Geländeplatz betritt - auch: Besucher, Helfer, Betreuer usw., die nicht aktiv Pferdesport auf dem Geländeplatz ausüben. Zum Geländeplatz zählen auch die Rennbahn, die Paddocks und die örtlichen Anfahrtswege.

Jeder Nutzer des Geländeplatzes erkennt - neben dieser Nutzungsordnung - die grundsätzlichen Bestimmungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO), des Tierschutzgesetzes und des Landschaftspflege- und Landeswaldgesetz an.

1. Die Nutzung für max. 2 Std. beträgt pro Reiter/Pferd-Paar EUR 15,00 / Kinder unter 10 Jahren zahlen 10,00 EUR. Ganztags-Nutzung 25,00 EUR / eine Jahreskarte vom 01.01.2024 - 31.12.2024 beträgt pro Reiter/Pferd-Paar 280,00 EUR

NEU 2024: unsere 10er Karte für 135,00 EUR. Das Reiten ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Der Betrag ist im Vorwege zu überweisen. Bei Anmeldung sind folgende Daten anzugeben: Name Reiter, Name Begleitung, Mobilnummer und Kennzeichen des Fahrzeuges.  
Überweisung an Jasmin Loewig, Geländeplatz, Volksbank Nordheide, IBAN: DE67240603004902296200 & BIC: GENODEF1NBU  oder NEU: PayPal: gelaendeplatz@web.de

 

 

2. Parkplatz für Pferdetransporter und Fahrzeuge: Siehe Anfahrtsbeschreibung! Bitte beachten Sie die obligatorische Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 20 km/h ab Orts-Ausgangsschild Ollsen bis zum Platz. Wir legen höchsten Wert auf die Rücksichtsname aller Personen, die sich auf der Straße Tünnersfeld aufhalten. Bitte fahren Sie im Schneckentempo zum Platz. Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Ollsen. Das Missachten der Geschwindigkeitsbeschränkung führt bei uns zum Nutzungsverbot des Geländeplatzes. Es werden stichprobenhaft Kontrollen durchgeführt.

3. Für alle Reiter gilt Helmpflicht. Dazu besteht Westenpflicht, sobald man auch nur ein Hindernis springen möchte! Dazu gehören auch Wälle, Wasser und Stufen. Safety first! Eine Weste kann bei uns geliehen werden!


4. Hunde sind anzuleinen, sobald ein Nutzer dies wünscht.

5. Hunde sind anzuleinen, wenn die Aufsichtsperson des Hundes selbst reitet!!

6. Schäden sind unmittelbar zu melden 0172/9948898.

7. Die Pferdeanhänger bitte nicht abäppeln, es gibt keine Möglichkeit den Mist zu entsorgen.

8. Die Schubkarre an den Paddocks ist nur für die Äppel auf den Paddocks gedacht. Diese bitte IMMER abäppeln, Litze wieder einhängen und sauber halten.

 

9. Das Reiten mit Stollen ist nicht erlaubt! Bei einem Verstoß verhängen wir ein sofortiges Platzverbot, sowie eine Geldstrafe von EUR 300€.

 

10. Das scharren und buddeln in den Reit-Teichen ist untersagt! Bei Mißachtung erfolgt Platzverbot und wir fordern eine Instandhaltungspauschale über 150,00€ ein.

 

11. Seid höflich, fröhlich und nett zu anderen Reitern, Fußgängern und allen ANDEREN, auf dem Platz UND auf dem Weg dahin! Dankeschön.


 

Wichtig:

Reservierte Einzelnutzungszeiten gelten nicht als Exklusiv-Nutzung. Es besteht stets die Möglichkeit das mehrere Gäste den Platz gleichzeitig nutzen. Nehmen Sie bitte stets Rücksicht auf andere und vor allem auf schwächere Reiter.

Haftung:

• Jede Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungshilfen beruhen. Wir haften ferner ohne Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungshilfen beruhen. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht uns zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche.

• Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen der LPO (splittersichere Sturzkappe mit Vierpunktbefestigung, Schutzweste, Art und Form von Sporen und Gerten) ist Aufgabe des Nutzers. Die haftungsrechtliche Verantwortung verbleibt beim Reiter.

• Schadensregulierungen erfolgen nach dem Verursacherprinzip.

• Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein; Impfschutz ist durch Pferdepass auf Nachfrage nachzuweisen.

• Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Mitgliedschaft in einem Sportverein wird empfohlen.

Diese Nutzungsordnung tritt am 01.04.2021 in Kraft.

 

 

SCHUTZWESTEN-VERLEIH

 

Wir verleihen Schutzwesten an interessierte Reiter, die gerne in den Sport "Vielseitigkeitsreiten" hineinschnuppern möchten, dafür aber NOCH nicht bereit sind, eine eigene Schutzweste zu kaufen.

Dafür haben wir durchweg gebrauchte Schutzwesten, die ggf. einen älteren Sicherheitsstandard haben, aber voll funktionsfähig sind. Wir haben verschiedene Modelle und Größen zur Wahl. Auf diesem offiziellen Wege gilt der Dank den "Spendern", die uns Ihre alten Westen KOSTENLOS zur Verfügung gestellt haben.

Der Verleih ist für den Nutzer ebenfalls KOSTENLOS. Die Westen auf dem Platz im Holz-Chalet. Der Code für das Schloss ist im Vorwege zu erfragen. Die Westen können für alle Plätze dieser Erde, für Turniere, Neueinsteiger - wo auch immer eine Weste benötigt wird - ausgeliehen werden. Auf fremden Plätzen fällt ein Pfand von 25,00 EUR an.

Die Westen werden maximal zwei Wochen am Stück ausgeliehen. Bei Interesse/Reservierung bitte eine Mail an jgelaendeplatz@web.de schicken mit dem Zeitraum. AirbagWesten haben wir nicht im Angebot.


Sollte Jemand seine alte Weste noch "loswerden" wollen, wir nehmen sie gerne :-) ! Wichtig: Sie muss intakt sein und voll funktionsfähig.

Gerne auch weitererzählen! Dankeschööööööööön