Nutzungsordnung
Nutzer
Nutzer des Geländeplatzes ist jede Person, die den Geländeplatz betritt - auch: Besucher, Helfer, Betreuer usw., die nicht aktiv Pferdesport auf dem Geländeplatz ausüben. Zum Platz gehört auch die Rennbahn, die Paddocks und die örtliche Anfahrtwege. Jeder Nutzer des Geländeplatzes erkennt - neben dieser Nutzungsordnung - die grundsätzlichen Bestimmungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO), des Tierschutzgesetzes und des Landschaftspflege- und Landeswaldgesetz an.
Organisatorisches
1. Die Nutzung beträgt pro Reiter/Pferd-Paar EUR 10,00. 2. Parkplatz für Pferdetransporter und Fahrzeuge: Siehe Anfahrtsbeschreibung.
3. Hunde sind anzuleinen, wenn ein Nutzer dies wünscht.
4. Schäden sind unmittelbar zu melden.
Den Betrag pro Reiteinheit (EUR 10,00) bitte vor dem Reiten auf folgendes Konto überweisen:
Peter Loewig, KSK Buxtehude, BLZ 20750000, KTO 18007682
Wichtig:
Das Reiten mit Stollen ist nicht erlaubt!
Reservierte Einzelnutzungszeiten gelten nicht als Exklusiv-Nutzung. Wünschen Sie eine exklusiv für Sie reservierte Platznutzung, dann sagen Sie bitte bei der Reservierung Bescheid. Ansonsten besteht stets die Möglichkeit das mehrere Gäste den Platz gleichzeitig nutzen. Nehmen Sie bitte stets Rücksicht auf andere und vor allem schwächere Reiter.
Haftung:
• Jede Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
• Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen der LPO (splittersichere Sturzkappe mit Vierpunktbefestigung, Schutzweste, Art und Form von Sporen und Gerten) ist Aufgabe des Nutzers. Die haftungsrechtliche Verantwortung verbleibt beim Reiter.
• Schadensregulierungen erfolgen nach dem Verursacherprinzip.
• Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein; Impfschutz ist durch Pferdepass nachzuweisen.
• Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Mitgliedschaft in einem Sportverein wird empfohlen.
Diese Nutzungsordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.